Quantcast
Channel: Kommentare zu: Wie weit reicht der Unterlassungsanspruch im Urheberrecht?
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Von: Ralf Petring

0
0

@ 1.:
Der urheberrechtliche Schutz von Lichtbildern gem. § 72 UrhG verlangt keine Schöpfungshöhe (anders als bei Lichtbildwerken).

@ Kollege Stadler:
Dass der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch nach der herrschenden Rechtsprechung (auch des BGH) grundsätzlich neben den konkret begangenen Verletzungshandlungen auch kerngleiche Verstöße umfasst, ist ja eigentlich nichts Neues. Spannend ist natürlich dennoch immer wieder die gerichtliche Beantwortung der Frage, was das Charakteristische, den „Kern“ der inkriminierten Verletzungshandlung darstellt. Da ist der BGH im vorliegenden Fall mit allen Fotos aus dem streitgegenständlichen Sachverständigengutachten schon recht weit gegangen – wohl deshalb, weil nicht mehr aufklärbar war, welche konkreten 5 Fotos der insgesamt 34 Fotos seitens der beklagten Versicherung ohne Zustimmung des SV urheberrechtswidrig verwendet worden sind.

– Freundliche kollegiale Grüße nach Freising –


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2

Latest Images





Latest Images